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für Ihr Unternehmen!
 




Personal­überlassung

Wir fühlen uns außerdem verantwortlich dafür, Arbeitnehmer einem Unternehmen oder einem Betrieb gegen Entgelt für eine begrenzte Zeit zu überlassen. Die arbeitsvertraglichen, tarifvertraglichen und gesetzlichen Rechte und Pflichten werden dabei von uns getragen. Ähnlich verhält es sich mit dem Arbeitsverhältnis, das mit unserem Dienstleistungsunternehmen geschlossen wird. Unser Unternehmen ist im Rahmen der Personalüberlassung berechtigt, den Arbeitnehmer an einen Dritten zu „verleihen“. So wird die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers bei dem jeweiligen Unternehmen, dem „Entleiher“, erbracht.


Bei Interesse kontaktieren Sie uns einfach.